ZfIR 2022, 398
Verpflichtungen zur Ausübung von Benennungsrechten – Beurkundungsbedürftigkeit nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB?
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Normzweck und Anwendungsbereich des § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB
- 1. Schutzzweck
- 2. Anwendungsbereich
- 2.1 Verpflichtung zum Erwerb oder zur Veräußerung einer Immobilie
- 2.2 Vorverträge und mittelbarer Abschlusszwang bei wesentlichen wirtschaftlichen Nachteilen
- 2.3 Vertragsschluss mit (vollmachtlosem) Vertreter
- III. Gestaltungsvarianten des Angebots mit Benennungsrechts und dogmatische Einordnung
- 1. Kategorisierung nach Wirkweise: Erwerbsautomatismus, Dritt- und Selbstbenennungsrecht
- 2. Dogmatische Einordnung
- 2.1 Automatischer Selbsteintritt des Benennungsberechtigten
- 2.2 Drittbenennungsrecht ohne Selbstbenennungsrecht
- 2.3 Dritt- und Selbstbenennungsrecht
- 2.4 Unechter oder echter Vertrag zugunsten Dritter
- 2.5 Kombinationen
- 2.6 Weitere Gestaltungsvarianten
- IV. Beurkundungsbedürftigkeit der Verpflichtung zur Ausübung des Benennungsrechts zugunsten einer bestimmten Person
- 1. Ausübung des Benennungsrechts als Abschluss eines Grundstückskaufvertrags durch bevollmächtigten Benennungsberechtigten
ZfIR 2022, 399
- 2. Ausübung des Benennungsrecht als Abtretung des Erwerbsrechts
- 2.1 Gesetzliche Ausgangslage und Rechtsprechung
- 2.2 Korrektur wegen Verlusts einer gesicherten Erwerbsposition
- V. Zusammenfassung
- *
- *)Dr. iur., Notarassessorin, Hamburg
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