RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2018
Aktuell
OLG Köln: Formularzwang im Europäischen Nachlassrecht?
Das OLG Köln legt dem EuGH die Rechtsfrage vor, ob für die Beantragung eines sog. Europäischen Nachlasszeugnisses zwingend ein in der entsprechenden Durchführungsverordnung vorgesehenes Formblatt benutzt werden muss (OLG Köln, Beschl. v. 6. 2. 2018 – Az. 2 Wx 276/17). Eine verstorbene Kölnerin setzte mit notariellem Testament eine kirchliche Einrichtung in Italien als Erbin ein. Da Teile des Vermögens im Ausland liegen, beantragte der von der Erblasserin bestimmte Testamentsvollstrecker ein sog. Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ). Dieses Dokument weist den Status von Erben und Testamentsvollstreckern auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach und hilft ihnen, ihre Befugnisse im Ausland auszuüben. Nach einer Europäischen Durchführungsverordnung (Nr. 1329/2014) ist für den Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses ein bestimmtes Formblatt zu verwenden. Weil der Testamentsvollstrecker sich weigerte, den Antrag auf diesem Formblatt einzureichen, wurde sein Antrag abgelehnt.
(Quelle: PM OLG Köln v. 26. 2. 2018)