RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2021
Aktuell
Neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
Das Bundeskabinett hatte die neue ImmoWertV am 12. 5. 2021 beschlossen. Der Bundesrat hatte am 25. 6. 2021 seine Zustimmung unter Änderungsmaßgaben erteilt. Da die Änderungen klarstellenden Charakter haben und damit die Anwendung der neuen Regelungen erleichtern, hat das Bundeskabinett die Änderungen des Bundesrates akzeptiert und die Verordnung am 14. 7. 2021, wie von § 65 Nummer 1 der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgesehen, in der geänderten Fassung erneut beschlossen. Die neue Immobilienwertermittlungsverordnung wurde am 14. 7. 2021 ausgefertigt und am 19. 7. 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl I, 2805). Sie wird am 1. 1. 2022 in Kraft treten. (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/novellierung-des-wertermittlungsrechts.html, Abruf 26. 7. 2021)