RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2017
Aktuell
Gesetzgebung: Bundesregierung Legionellenverordnung verabschiedet
Das Bundeskabinett stimmte einer neuen Verordnung zu, die eine bessere Kontrolle von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern vorsieht. Nach der „Verdunstungskühlanlagenverordnung“ (42. BImSchV) sollen Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider besser überwacht werden. Die Verordnung stützt sich in weiten Teilen auf die Richtlinie VDI 2047 Blatt 2. Das Kabinett stimmte am 22. 3. 2017 dem Entwurf der 42. BImSchV zu und gibt somit Vorgaben für einen hygienisch einwandfreien Betrieb solcher Anlagen. Die neue Legionellenverordnung sieht eine Anzeigepflicht vor, die sowohl für neue als auch für bestehende Anlagen gilt. Fachleute machen den Betrieb solcher und ähnlicher Anlagen für eine Reihe von teils tödlichen Krankheitsfällen verantwortlich. Mit der neuen Verordnung sollen Gesundheitsrisiken durch Legionellen vermieden werden.
Schätzungen zufolge existieren in Deutschland ca. 60.000 Verdunstungskühlanlagen aller möglichen Größen. Sie werden in verschiedenen Branchen zur Kühlung eingesetzt, zum Beispiel in Kraftwerken, Lebensmittelbetrieben und Krankenhäusern, aber auch in Rechenzentren.
(Quelle: Pressemitteilung des BMUB Nr. 096/17 vom 22. 03. 2017 und des VDI vom 23. 3. 2017)