RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Aktuell
Baden-Württemberg: Nachrüstung Rauchwarnmelder
Das Land Baden-Württemberg plant den verpflichtenden Einbau von Rauchwarnmeldern auch in Wohngebäuden. Für bestehende Gebäude soll dies nach dem vorliegenden Gesetzentwurf bis zum 31.8.2014 passieren. Diese Nachrüstfrist ist nach Ansicht von Haus & Grund Baden-Württemberg kaum umzusetzen und unrealistisch, denn neben der Information der betroffenen Eigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften müssen diese für die geeigneten Geräte sorgen, qualifizierte Handwerker beauftragen und die Terminabstimmung mit den Mietern für den fach- und sachgerechten Einbau organisieren. Verglichen mit Baden-Württemberg wurden in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Bayern aus diesem Grund längere Übergangsfristen festgelegt (bis 31.12.2016 in NRW und bis 31.12.2017 in Bayern).
(Quelle: Pressemeldung Haus & Grund Baden-Württemberg vom 8.4.2013)