ZfIR 2013, 279
Die Erstbestellung des Verwalters
Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes ist die Bestellungsdauer für den ersten Verwalter auf drei Jahre begrenzt worden. Damit soll erreicht werden, dass nicht zu Gunsten des Bauträgers Nachteile der Wohnungseigentümer entstehen. Die Regelung lässt zahlreiche Fragen offen.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Praxisprobleme
- III. Gesetzesänderung
- IV. Probleme der Neuregelung
- 1. Träger der Verwalterbestellung
- 2. Überschreitung der Höchstgrenze
- 3. Umgehungsmöglichkeiten
- 3.1 „Sehr kurze“ Erstbestellung
- 3.2 Kettenbestellung
- 3.3 Bestellungsaufhebung
- 4. Mangelnder Abverkauf
- V. Ausblick
- *
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wonungseigentumsrecht, Neuss.
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