ZfIR 2024, 323

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2024 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO § 709; BGB § 650f70. Bemessungsgrundlage der Sicherheitsleistung bei rechtskräftiger Verurteilung des Bestellers zu Bauhandwerkersicherung ZPO§ 709 BGB§ 650f KG, Urt. v. 07.05.2024 – 21 U 129/23 (rechtskräftig; LG Berlin)KGUrt.7.5.202421 U 129/23rechtskräftigLG Berlin

Leitsätze des Gerichts:

1. Die erstinstanzliche Verurteilung eines Werkbestellers zur Sicherheitsleistung aufgrund von § 650f BGB ist zugunsten des Unternehmers nur gegen Sicherheitsleistung gem. § 709 ZPO für vorläufig vollstreckbar zu erklären.
2. Die Vollstreckungssicherheit gem. § 709 ZPO ist nicht mit dem Betrag der Sicherheit gem. § 650f BGB (evtl. mit einem Zuschlag) anzusetzen. Sie ist an den geschätzten Kosten zu orientieren, die dem Besteller durch die ausgeurteilte Sicherheitsleistung im Zeitraum ab Erlass des erstinstanzlichen Urteils bis zum rechtskräftigen Abschluss des Sicherungsprozesses entstehen können.

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