ZfIR 2024, 303

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2024 RechtsprechungWohnungseigentumsrecht WEG § 3 Abs. 1 Satz 2; WEG § 3 Abs. 2 Satz 2 a. F.Sondereigentumsfähigkeit der Stellplätze von „Duplex-“ oder „Palettenparkern“ nach altem und neuem WEG WEG§ 3 WEG a.F.§ 3 BGH, Beschl. v. 07.03.2024 – V ZB 46/23 (KG)BGHBeschl.7.3.2024V ZB 46/23KG

Leitsätze des Gerichts:

1. Weder der einzelne Stellplatz innerhalb einer Doppelstockgarage („Duplexparker“) noch der einzelne Stellplatz auf einem Parkpalettensystem („Palettenparker“) ist nach § 3 Abs. 2 Satz 2 WEG a. F. sondereigentumsfähig.
2. Nach der Neuregelung für Stellplätze in § 3 Abs. 1 Satz 2 WEG kann auch an den einzelnen Stellplätzen in Doppelstockgaragen Sondereigentum begründet werden. Stellplätze auf Parkpaletten sind jedenfalls dann sondereigentumsfähig, wenn ein bestimmter Palettenstellplatz zum alleinigen Gebrauch fest zugewiesen wird.

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