RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2023
ZfIR-Report
Im Mai anhängig gewordene Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof
Einheitsbewertung
Gerichtliche Überprüfbarkeit der von den Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise
BewG § 182 Abs. 2 Nr. 1, § 183
Sind die die von den Gutachterausschüssen ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Vergleichspreise nach § 183 Abs. 1 BewG für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: II R 6/23
Vorinstanz: FG Hannover v. 1. 12. 2022 – 1 K 90/19
Bewertung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück für Erbschaftsteuerzwecke
BewG §§ 9, 198
Darf bei der Bewertung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück für Erbschaftsteuerzwecke vom anteiligen Verkehrswert des Grundstücks ein zusätzlicher Marktanpassungsabschlag vorgenommen werden? – Revision des Finanzamts
BFH: II R 57/22
Vorinstanz: FG Münster v. 24. 11. 2022 – 3 K 1201/21 F
Einkommensteuer
Nutzungsentschädigung einer Bank für widerrufenes Darlehen
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, § 32d Abs. 1 Satz 1; BGB §§ 346, 357
Handelt es sich bei der von einer Bank aufgrund eines widerrufenen Darlehensvertrags gezahlten Nutzungsentschädigung für bereits geleistete Zahlungen um steuerpflichtige Kapitalerträge? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: VIII R 5/23
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg v. 25. 1. 2023 – 3 K 3033/20
Gewerbesteuer
Angemietete Räumlichkeiten zur Unterbringung von Mitarbeitern als fiktives Anlagevermögen
GewStG § 8 Nr. 1/e; EStG § 4 Abs 4; HGB § 247 Abs. 2
Dient das zeitlich begrenzte fiktive Eigentum an Hotel- und Pensionszimmern sowie Ferienwohnungen an stetig wechselnden unterschiedlichen Orten jeweils zur Unterbringung von Mitarbeitenden auf Dauer der betrieblichen Tätigkeit – Stellen diese Räumlichkeiten fiktives Anlagevermögen dar – Sind diese Aufwendungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: III R 3/23
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg v. 13. 12. 2022 – 8 K 8102/21
Grunderwerbsteuer
Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG bei Einbringung von Anteilen an einer grundbesitzenden GmbH in neu gegründete KG
GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 1, § 6a; UmwStG 2006 § 1 Abs. 1
Ist die Neugründung einer Personengesellschaft im Rahmen einer Erbauseinandersetzung mit den Umwandlungsfällen des § 1 Abs. 1 UmwStG vergleichbar, so dass auch § 6a Satz 1 Halbs. 2 GrEStG weit auszulegen ist? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: II R 2/23
Vorinstanz: FG Kassel v. 1. 12. 2022 – 5 K 852/21
Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG bei Aufspaltung einer KG
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, § 6a; AO § 45
Kann die Vorbehaltensfrist im Rahmen einer Umwandlung (hier Aufspaltung) im Zuge der Gesamtrechtsnachfolge übertragen werden? – Revision des Finanzamts
BFH: II R 5/23
Vorinstanz: FG Münster v. 12. 1. 2023 – 8 K 169/21 F
Körperschaftsteuer/Doppelbesteuerungsabkommen Australien
DBA-Auslegung – Neuabschluss eines DBA – Entstrickungsgewinn
DBA AUS Art. 6, 22 Abs. 2; KStG § 12 Abs. 1 Satz 1; OECDMustAbk Art. 13; OECD-MA Art. 13
1. Erfasst Art. 6 DBA-Australien 1972 auch Immobilienveräußerungsgewinne – 2. Ist mit Inkrafttreten des DBA-Australien 2015 das inländische Besteuerungsrecht für Immobilienveräußerungsgewinne weggefallen und somit ein Entstrickungsgewinn entstanden? – Revision des Finanzamts
BFH: I R 6/23
Vorinstanz: FG Kassel v. 8. 12. 2022 – 4 K 1006/20