ZfIR 2017, 258

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtEGZPO § 26 Nr. 856. Bestimmung der notwendigen Rechtsmittelbeschwer eines Wohnungseigentümers anhand seines Anteils an geltend gemachter Schadensersatzforderung oder Kostenmehrbelastung EGZPO§ 26 BGH, Beschl. v. 09.02.2017 – V ZR 88/16 (LG München I)BGHBeschl.9.2.2017V ZR 88/16LG München I

Leitsatz des Gerichts:

Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse des klagenden Wohnungseigentümers, der im Wege der Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklage die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter erreichen will, bemisst sich nach seinem – im Zweifel nach Miteigentumsanteilen zu bestimmenden – Anteil an der Schadensersatzforderung; ebenso beschränkt sich das wirtschaftliche Interesse daran, eine Kostenmehrbelastung (hier: durch die beschlossene Erhöhung einer Kostenobergrenze) zu verhindern, auf den Anteil des Wohnungseigentümers an den Mehrkosten.

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