ZfIR 2017, 223
Der Erbfall im Wohnungseigentum – Auswirkungen und Reaktionen
Inhaltsübersicht
- I. Einführung und Problemstellung
- 1. Bedeutung
- 2. Ausfall des bisherigen und Eintritt eines neuen Schuldners
- 3. Schutz der Gemeinschaft vor Ausfällen
- 4. Interesse der Gemeinschaft an Rechtssicherheit
- II. Grundlagen der Erbfolge
- 1. Testamentarische Erbfolge
- 2. Gesetzliche Erbfolge
- 3. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
- III. Haftung des Erben
- 1. Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge
- 2. Beschränkung der Erbenhaftung
- IV. Stellung des Erben in der Wohnungseigentümergemeinschaft
- 1. Stimm- und Anfechtungsrecht
- 2. Verfügungen des Erben
- V. Besonderheiten bei einer Erbengemeinschaft
- 1. Stimm- und Anfechtungsrecht
- 2. Kosten und Lasten des Wohnungseigentums
- VI. Besonderheiten bei Vor- und Nacherbschaft
- 1. Definition
- 2. Ausschlagung der Erbschaft
- 3. Stimm- und Anfechtungsrecht
- 4. Kosten- und Lastentragung
- 5. Verfügungen des Vorerben
- VII. Besonderheiten beim Vermächtnisnehmer
- 1. Definition
- 2. Verfügungsbeschränkung/Veräußerungszustimmung
- 3. Kosten und Lasten des Wohnungseigentums
- 4. Stimm- und Anfechtungsrecht
- 5. Ausschlagungsrecht
- VIII. Staatserbfolge
- 1. Grundsatz bzw. Definition
- 2. Träger des Erbrechts
- 3. Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
- IX. Rechte der Wohnungseigentümer – Gemeinschaft zur Realisierung bestehender Forderung
- 1. Wahrnehmung von Anzeichen bei Selbstnutzern
- 2. Antrag auf Erteilung einer Sterbeurkunde
- 3. Auskunft durch das Nachlassgericht
- 4. Erteilung eines Erbscheins
- 5. Erteilung einer Titelumschreibung
- 6. Geltendmachung von Forderungen gegen den oder die Erben
- 7. Einrichtung einer Nachlasspflegschaft
- 8. Inventareinrichtung
- 9. Nachlassverwaltung
- 10. Eröffnung der Nachlassinsolvenz
- 11. Anordnung einer Testamentsvollstreckung
- 12. Grundbuchberichtigung
- X. Beschlussvorschlag
- XI. Checkliste
- *
- *)Rechtsanwalt, FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, zeritifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) in Essen. Der Beitrag beruht auf einem Kurzseminar des Autors für den Verband der nordrhein-westfälischen Immobilienverwalter (VNWI) im Jahre 2016.
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