ZfIR 2012, 251
Leitsatz des Gerichts:
Zur Auslegung eines Gemeinderatsbeschlusses, der den Ersten Bürgermeister einer bayrischen Gemeinde (allgemein) ermächtigt, ein bestimmtes Grundstücksgeschäft ,,zu protokollieren", im Hinblick auf eine Finanzierungsgrundschuld.
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