ZfIR 2024, 273

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2024 Report 

Von Dezember 2023 bis April 2024 anhängig gewordene Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof

Einkommensteuer

Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Beteiligungsgesellschaften

EStG § 6 Abs. 5; UmwStG § 20 Abs. 7
1. Führt die Veräußerung von Grundstücken des Gesamthandsvermögens an eine beteiligungsidentische Schwesterpersonengesellschaft zum Buchwert zur Aufdeckung stiller Reserven? Welche Bedeutung kommt dem Umstand zu, dass die veräußernde Personengesellschaft später mit steuerlicher Rückwirkung auf einen vor dem Veräußerungsgeschäft liegenden Stichtag auf ihre Komplementär-GmbH verschmolzen wurde? – 2. Das Verfahren ist durch Beschluss vom 10. 4. 2013 ausgesetzt und dem BVerfG gem. Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegt worden. – 3. Nach dem BVerfG-Beschl. v. 28. 11. 2023 – 2 BvL 8/13 wird das Verfahren unter dem neuen Az. I R 4/24 (I R 80/12) fortgesetzt. – Revision des Finanzamts
BFH: I R 4/24 (I R 80/12)
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg v. 19. 7. 2012 – 13 K 1988/09

Ratenzahlung für energetische Maßnahmen

EStG §§ 35c Abs. 1, 4
Die Steuerpflichtigen ließen 2021 eine neue Heizungsanlage in ihrem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude einbauen. Zur Begleichung des Rechnungsbetrags wurde eine monatliche Ratenzahlung für die Jahre 2021 bis 2024 vereinbart. – Liegt ein Abschluss der energetischen Maßnahmen i. S. d. § 35c EStG bereits mit der ausgeführten Erneuerung der Heizungsanlage oder erst mit der vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrags vor? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: IX R 31/23
Vorinstanz: FG München v. 8. 12. 2023 – 8 K 1534/23

Altersvorsorgeansparvermögen und förderunschädliche wohnungswirtschaftliche Verwendung

EStG § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 5
ZfIR 2024, 274
Liegt eine förderunschädliche wohnungswirtschaftliche Verwendung i. S. d. § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 92a Abs. 1 Satz 5 EStG in der für den Entnahmezeitpunkt maßgeblichen Fassung auch dann vor, wenn das zu tilgende Darlehen zur Anschaffung/Herstellung einer selbstgenutzten Wohnung aufgenommen wurde und nach Umschuldungen und Verkauf dieser Wohnung mit dem an die Bank verpfändeten Verkaufserlös die im Entnahmezeitpunkt selbstgenutzte Wohnung angeschafft wurde? – Revision des Steuerpflichtigen vom BFH zugelassen
BFH: X R 24/23
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg v. 25. 10. 2022 – 15 K 15017/22

Bauabzugsteuer für „Bauwerk im Bauwerk“

EStG §§ 48, 48b; BewG § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; BGB § 95
1. Können Scheinbestandteile i. S. d. § 95 BGB bzw. Betriebsvorrichtungen im Sinne des Bewertungsgesetzes, die sich innerhalb eines bestehenden Bauwerks i. S. d. § 48 EStG befinden – hier innerhalb einer Werkhalle –, auch isoliert betrachtet Bauwerk i. S. d. § 48 Abs. 1 Satz 3 EStG sein („Bauwerk im Bauwerk“)? – 2. Stellen Fertigungsstraßen, Roboter, Schaltschränke oder Bedienpulte in den Fertigungsstraßen Bauwerke dar? – Revision des Finanzamts
BFH: III R 44/22
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg v. 20. 6. 2022 – 6 K 6197/19

Gewinnerzielungsabsicht bei denkmalgeschützter Ritterburg

EStG § 2 Abs. 1, § 15
Anforderungen an die Gewinnprognose und die Gewinnerzielungsabsicht bei der verlustbehafteten Bewirtschaftung eines unter Denkmalschutz stehenden und sanierten Gebäudes – Dauer des Prognosezeitraums – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: III R 45/22
Vorinstanz: FG Greifswald v. 14. 12. 2021 – 3 K 10/19

Instandhaltungsrückstellung beim Wohnungseigentümer

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2, § 4 Abs. 1; GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1; AO § 39 Abs. 2 Nr. 2; WEG § 10 Abs. 7, § 21 Abs. 5 Nr. 4
Ändert § 10 Abs. 7 Satz 1 des WoEigG 2007, wonach das Verwaltungsvermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gehört, etwas an dem Grundsatz, dass ein bilanzierender Gewerbetreibender, dem eine Eigentumswohnung gehört und der Zahlungen in eine von der WEG gebildete Instandhaltungsrückstellung geleistet hat, seine Beteiligung an der Instandhaltungsrückstellung mit dem Betrag der geleisteten und noch nicht verbrauchten Einzahlungen aktivieren muss? Steht die Rechtsprechung des II. Senats des BFH, nach der der auf die anteilige Instandhaltungsrückstellung entfallende Kaufpreis die grunderwerbsteuerliche Gegenleistung nicht mindert, der Aktivierung entgegen? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: IV R 19/23
Vorinstanz: FG Köln v. 21. 06. 2023 – 2 K 158/20

Atypisch stille Gesellschaft zwischen GmbH und Geschäftsführer/Prokurist

EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 20 Abs. 1 Nr. 4; AO § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a; HGB § 230
Führten die von einer im Immobilienbereich tätigen GmbH mit ihrem Geschäftsführer und dem Prokuristen jeweils objektbezogen geschlossenen Verträge über eine „stille Beteiligung durch Erbringung von Dienstleistungen“ zu einer atypisch stillen Gesellschaft, deren Einkünfte gesondert und einheitlich festzustellen waren? – Konnte im Streitfall eine besonders ausgeprägte Mitunternehmerinitiative der stillen Gesellschafter ein – mangels Verlustbeteiligung – allenfalls geringes Mitunternehmerrisiko kompensieren? – Revision des Steuerpflichtigen vom BFH zugelassen
BFH: IV R 24/23
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg v. 23. 2. 2023 – 3 K 2942/20

Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

EStG § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Satz 1; HGB § 240 Abs. 2, § 242 Abs. 1, § 246 Abs. 1, § 252 Abs. 1 Nr. 4
1. Sind die Bilanzierungsgrundsätze der BFH-Urteile v. 17. 2. 1998 – VIII R 28/95 (BFHE 186, 29, BStBl II 1998, 505), v. 20. 5. 1992 – X R 49/89 (BFHE 168, 182, BStBl II 1992, 904) und v. 12. 2. 2015 – IV R 29/12 (BFHE 249, 177, BStBl II 2017, 668), ZfIR 2015, 535 (m. Anm. Möller, S. 537) anwendbar? – 2. Sind Ansprüche anlässlich der Beendigung eines Mietverhältnisses aktivierungspflichtig? – Revision des Finanzamts
BFH: XI R 40/22
Vorinstanz: FG Köln v. 15. 9. 2022 – 10 K 1809/18

Nutzungswertbesteuerung

EStG §§ 13, 52 Abs. 15 Satz 6
Steht es einer (steuerfreien) Entnahme nach § 52 Abs. 15 Satz 6 EStG a. F. nicht entgegen, wenn die Wohnung im Zeitpunkt der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung fremdvermietet war? – Revision des Finanzamts vom BFH zugelassen
BFH: VI R 19/23
Vorinstanz: FG München v. 15. 12. 2022 – 15 K 518/21

Doppelte Haushaltsführung

EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
Sind Aufwendungen für eine Wohnung am Ort der betreffenden Auslandsvertretung eines Beamten des höheren Dienstes des Auswärtigen Amtes – die auch der dienstlichen Repräsentation und der Pflege gesellschaftlicher Kontakte dient – und von seinem Dienstherrn mit einem Mietzuschuss bezuschusst wird, unter den besonderen Gegebenheiten des Streitfalls unabhängig von ihrer Größe notwendige Mehraufwendungen i. S. d. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG (keine Typisierung), soweit die geltend gemachten Werbungskosten nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: VI R 21/23
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg v. 14. 6. 2023 – 1 K 12087/20

Darlehenszinsen nach Schenkung

EStG §§ 21, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1; AO § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a
ZfIR 2024, 275
Der Alleineigentümer (Vater) einer vermieteten Immobilie überträgt einen ideellen 2/5-Miteigentumsanteil an seinen Sohn. Die bisherigen Darlehen werden im Grundbuch entsprechend dem Miteigentumsanteil zur dinglichen Haftung übernommen, zu einer schuldrechtlichen Schuldübernahme beziehungsweise einem Schuldbeitritt ist es (jedenfalls) bis zum Ende des Streitjahres (2020) nicht gekommen. – Begehren auf vollständige Berücksichtigung der Darlehenszinsen als Werbungskosten auch nach dem Schenkungsakt. Ist es sachlich gerechtfertigt, den Sachverhalt bei einer vermögensverwaltenden GbR anders zu behandeln als bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb (vgl. BFH-Beschl. v. 27. 4. 2017 – IV B 53/16)? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: IX R 2/24
Vorinstanz: FG Hannover v. 13. 12. 2023 – 3 K 162/23

Darlehenszinsen nach Schenkung

EStG §§ 21, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1; AO § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a
Der Alleineigentümer (Vater) einer vermieteten Immobilie überträgt einen ideellen 2/5-Miteigentumsanteil an seinen Sohn. Die bisherigen Darlehen werden im Grundbuch entsprechend dem Miteigentumsanteil zur dinglichen Haftung übernommen, zu einer schuldrechtlichen Schuldübernahme beziehungsweise einem Schuldbeitritt ist es (jedenfalls) bis zum Ende des Streitjahres (2020) nicht gekommen. – Begehren auf vollständige Berücksichtigung der Darlehenszinsen als Werbungskosten auch nach dem Schenkungsakt. Ist es sachlich gerechtfertigt, den Sachverhalt bei einer vermögensverwaltenden GbR anders zu behandeln als bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb (vgl. BFH-Beschl. v. 27. 4. 2017 – IV B 53/16)? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: IX R 3/24
Vorinstanz: FG Hannover v. 13. 12. 2023 – 3 K 163/23

Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit

EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; InsO § 55
Erfüllt die Zwangsversteigerung eines zur Insolvenzmasse gehörenden Grundstücks den Tatbestand des § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG und ist, wenn dies zu bejahen ist, die auf den Veräußerungsgewinn entfallende Einkommensteuer eine Masseverbindlichkeit i. S. d. § 55 Abs. 1 der InsO, wenn die Beschlagnahme vor und die Versteigerung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt? – Revision des Finanzamts
BFH: IX R 6/24
Vorinstanz: FG Münster v. 25. 1. 2024 – 10 K 1934/21 E, ZRI 2024, 348

Aufzeichnungspflichten für ein häusliches Arbeitszimmer

EStG § 4 Abs. 7, § 18
Sind die Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gem. § 4 Abs. 7 EStG bei einem Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit gem. § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht nur dann erfüllt, wenn sämtliche Aufwendungen einzeln fortlaufend in einem gesonderten Dokument oder Datensatz aufgezeichnet werden? – Revision des Steuerpflichtigen vom BFH zugelassen
BFH: VIII R 6/24
Vorinstanz: FG Kassel v. 13. 10. 2022 – 10 K 1672/19

Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer

Einräumung eines Ankaufsrechts an einem Erbbaurechtsgrundstück

ErbStG §§ 7, 30 Abs. 3; AO §§ 169, 170
1. Inwiefern kann die Begründung eines Ankaufsrechts, welche in einem Erbbaurechtsvertrag enthalten ist, eine freigebige Zuwendung i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes sein? – 2. Welcher Zeitpunkt wäre sodann für die Bewertung der Zuwendung maßgeblich und wann würde Festsetzungsverjährung eintreten? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: II R 28/23
Vorinstanz. FG Nürnberg v. 20. 7. 2023 – 4 K 1222/21

Gewerbesteuer

Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen bei Weitervermietung

GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. e; GG Art. 3 Abs. 1
1. Werden gewerbliche Mieter und Zwischenvermieter durch die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung der unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gem. § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG unter Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG in nicht zu rechtfertigender Weise schlechter gestellt als gewerblich selbstnutzende und vermietende Eigentümer? – 2. Werden gewerbliche Zwischenvermieter durch die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung der unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gem. § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG unter Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG in nicht zu rechtfertigender Weise schlechter gestellt als gewerbliche Endmieter sowie gewerblich selbstnutzende und vermietende Eigentümer? – 3. Werden gewerbliche Zwischenvermieter durch die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung der unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gem. § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG unter Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG in nicht zu rechtfertigender Weise schlechter gestellt als gewerblich Tätige, die Rechte durchleiten? – Revision des Steuerpflichtigen vom BFH zugelassen
BFH: III R 24/23
Vorinstanz: FG Münster v. 23. 6. 2022 – 10 K 2018/18 G

Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags

GewStG § 9 Nr. 1 Satz 1 u. 2; EStG § 15; AO § 14
ZfIR 2024, 276
Beschränkten sich über die Verwaltung und Nutzung von Grundstücken hinausgehende Tätigkeiten, welche teilweise darin bestanden, planmäßig Tochtergesellschaften zu gründen, mit Grundstücken auszustatten und zu verkaufen, auf die Verwaltung und Nutzung von Kapitalvermögen, oder handelte es sich dabei um kürzungsschädliche gewerbliche Tätigkeiten? – Revision des Finanzamts
BFH: III R 29/23
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg v. 19. 9. 2023 – 8 K 8162/21

Gebäudenutzung

GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2; BewG § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; EStG § 16 Abs. 3b
Erweist sich die Mitvermietung einer Betriebsvorrichtung bereits dann als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes, wenn die Betriebsvorrichtung fest mit dem Gebäude verbunden ist? – Ist bei der Prüfung, ob ein zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes vorliegt, auf die tatsächliche Gebäudenutzung abzustellen? – Ist im Falle einer Betriebsverpachtung die erweiterte Kürzung ausgeschlossen, wenn neben dem Betriebsgrundstück auch Betriebsvorrichtungen überlassen werden? – Revision des Finanzamts
BFH: IV R 31/23
Vorinstanz: FG Düsseldorf v. 23. 11. 2023 – 14 K 1037/22 G, F

Grunderwerbsteuer

Kompensationszahlungen

GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 3
Einbeziehung von Kompensationszahlungen in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer – Welche Anforderungen sind an den Grad der Gewissheit für die Feststellung, ob der Dritte i. S. v. § 9 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG tatsächlich in der Lage und willens ist, das Eigentum am Grundstück anstelle des Erwerbers zu erlangen, zu stellen? – Revision des Finanzamts
BFH: II R 1/24
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg v. 2. 11. 2023 – 12 K 12052/21

Grundstücksgeschäfte zwischen verbundenen Unternehmen

GrEStG § 6a Satz 4
Ist § 6a Satz 4 GrEStG in solchen Fällen teleologisch zu reduzieren, in denen die Geschäftsanteile einer (mittelbar) grundstückshaltenden Gesellschaft innerhalb der Nachbehaltensfrist von weniger als fünf Jahren nach einem grunderwerbsteuerbaren, aber nach § 6a Satz 1 und Satz 2 GrEStG begünstigten Rechtsvorgang in einem seinerseits grunderwerbsteuerbaren Rechtsvorgang an einen konzernfremden Dritten veräußert werden? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: II R 30/23
Vorinstanz: FG Neustadt a. d. Weinstraße v. 7. 9. 2023 – 4 K 1727/22

Verlängerung der Beteiligungskette

GrEStG § 1 Abs. 2a, § 6a
Ist § 6a Satz 4 GrEStG auch bei der Einbringung zur Neugründung teleologisch zu reduzieren? – Revision des Finanzamts
BFH: II R 33/23
Vorinstanz: FG Leipzig 9. 11. 2023 – 2 K 939/20

Verlängerung eines Erbbaurechts

GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2 Nr. 1, § 14 Nr. 1; BGB §§ 133, 157; BewG § 12 Abs. 3 Satz 1
1. Ist die Änderung eines Vertrags im Hinblick auf die zukünftige automatische Verlängerung eines vereinbarten Erbbaurechts so auszulegen, dass die bindende Zustimmung durch „beredtes Schweigen“ erst mit Verstreichen der jeweiligen Widerspruchsfrist als erteilt gilt, sodass die Grunderwerbsteuer gem. § 14 Nr. 1 GrEStG erst in diesem Zeitpunkt entsteht? – 2. Ist die Bemessungsgrundlage abzuzinsen (vgl. hierzu II R 3/22)? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: II R 36/23
Vorinstanz: FG Düsseldorf v. 30. 11. 2023 – 11 K 2195/21 GE

Grunderwerbsteuer als Masseverbindlichkeit

GrEStG § 1 Abs. 2a, § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1
Ist die Grunderwerbsteuer, die nach § 1 Abs. 2a GrEStG bei der Übertragung von Anteilen an einer grundbesitzenden Personengesellschaft entsteht, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, als Masseverbindlichkeit gegenüber dem Insolvenzverwalter der Personengesellschaft festzusetzen? – Revision des Finanzamts
BFH: II R 37/23
Vorinstanz: FG Münster v. 16. 11. 2023 – 8 K 2770/21 F, ZRI 2024, 125

Grundsteuer

Grundsteuerbefreiung

GrStG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1, § 7
Wird ein Grundstück unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke genutzt und ist es deshalb von der Grundsteuer während des Herrichtens eines anderen Grundstücks zu befreien, wenn auf ihm zwingend erforderliche Hilfstätigkeiten für die Herrichtung des anderen Grundstücks ausgeführt werden und es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein unerlässliches Hilfsmittel für das andere Grundstück darstellt? – Revision des Steuerpflichtigen vom BFH zugelassen
BFH: II R 29/23
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg v. 25. 1. 2023 – 3 K 3040/21

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