ZfIR 2024, 268

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2024 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB §§ 181, 1093, 2216; GrEStG §§ 1, 22 Abs. 1, 255. Verbot des Selbstkontrahierens des Testamentsvollstreckers trotz testamentarischer Befreiung (hier: eigene Eigentumsumschreibung vor erstrangig einzutragendem Wohnrecht) BGB§ 181 BGB§ 1093 BGB§ 2216 GrEStG§ 1 GrEStG§ 22 OLG Saarbrücken, Beschl. v. 14.11.2023 – 5 W 64/23 (AG Saarbrücken)OLG SaarbrückenBeschl.14.11.20235 W 64/23AG Saarbrücken

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Testamentsvollstrecker, der hinsichtlich des ihm als Vermächtnis zugewandten Grundstücks seine Eintragung im Grundbuch bewilligt, ohne dafür Sorge zu tragen, dass das einem anderen Vermächtnisnehmer zugewandte, nach dem Testament auch „möglichst erstrangig“ einzutragende Wohnrecht an der gesamten Grundstücksfläche zuvor eingetragen wurde, verstößt gegen das Gebot ordnungsgemäßer Verwaltung und ist deshalb, ungeachtet einer vom Erblasser erteilten ausdrücklichen Befreiung, am Selbstkontrahieren gehindert (im Anschluss an Senat, Beschl. v. 17. 1. 2023 – 5 W 98/22, NJW-RR 2023, 1111).
2. Soweit ein im Grundsatz steuerpflichtiger Erwerb i. S. d. § 1 GrEStG vorliegt, ist es nicht Aufgabe des Grundbuchamtes, die Entbehrlichkeit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung durch Klärung des Vorliegens einer Steuerbefreiung zu prüfen (im Anschluss an Senat, Beschl. v. 8. 7. 2004 – 5 W 154/04, RPfleger 2005, 20).

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