ZfIR 2024, 262

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2024 RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG §§ 5, 10Kein Grundbucheintrag von mit dem Zweck der (nachträglichen) Änderung der Gemeinschaftsordnung mehrheitlich gefasstem Beschluss WEG§ 5 WEG§ 10 KG, Beschl. v. 01.02.2024 – 1 W 375/23, 1 W 376/23, 378-402/23 (AG Berlin-Schöneberg)KGBeschl.1.2.20241 W 375/231 W 376/23378-402/23AG Berlin-Schöneberg

Leitsätze des Gerichts:

1. Die – nachträgliche – Aufnahme einer Öffnungsklausel in die Gemeinschaftsordnung der Gemeinschaft der Wohnungs- und Teileigentümer, mit der dem Eigentümer eines bestimmten Teileigentums dessen Umwandlung in Wohnungseigentum ermöglicht werden soll, bedarf zur Eintragung in die Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher der Zustimmung aller Miteigentümer.
2. Ein mit demselben Ziel gefasster Mehrheitsbeschluss kann nur in die Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher eingetragen werden, wenn hierfür wiederum bereits eine Öffnungsklausel in der Gemeinschaftsordnung besteht.

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