ZfIR 2024, 241
Neues zur 5 %-Obergrenze bei Vertragsstrafenklauseln – eine unendliche Geschichte?
Zugleich Besprechung von BGH, Urt. 15. 2. 2024 – VII ZR 42/22, ZfIR 2024, 245 – in diesem Heft
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Konkretisierung der 5 %-Obergrenze
- 1. Differenzierung bei der Bezugsgröße
- 2. Zum Begriff der „Auftragssumme“
- 3. Bisherige Rechtsprechung zur 5 %-Obergrenze
- 4. Tatsächliche Vergütung als Bezugspunkt
- III. Kautelarjuristische Gestaltungsalternativen
- IV. Nachteile der Anknüpfung an die Beauftragungssumme
- V. Ungeklärte Punkte
- 1. Übertragbarkeit der neuen Rechtsprechung auf Pauschalpreisverträge
- 2. Netto- oder Brutto-Schlussrechnungssumme als Bezugspunkt der 5 %-Obergrenze
- VI. Fazit
- *
- *)Dr. iur., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Partnerin bei Heuking Kühn Lüer Wojtek, Stuttgart
- **
- **)Dipl. iur., Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Heuking Kühn Lüer Wojtek, Stuttgart
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