RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2020
Aktuell
BVerfG: Eilantrag gegen „Mietendeckel“ abgewiesen
Das BVerfG verwarf den Antrag auf Außerkraftsetzung einer Vorschrift des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung des Landes Berlin (sogenannter „Mietendeckel) im Wege einer einstweiligen Anordnung als unzulässig (BVerfG, Beschl. v. 13. 2. 2020 – 1 BvQ 12/20). Die Antragsteller, die Wohnungen in Berlin vermieten, begehrten, die Verletzung der Regelungen zu bestimmten Auskunftspflichten und zur gesetzlich bestimmten Höchstmiete vorläufig nicht als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Ein zulässiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz erfordert eine substantiierte Darlegung seiner Voraussetzungen. Die Zulässigkeit eines Eilantrags gegen ein Gesetz vor seiner Verkündung setzt dabei voraus, dass der Inhalt des Gesetzes feststeht und seine Verkündung unmittelbar bevorsteht. Diesen Anforderungen genügte der Antrag nicht. Die Antragsteller hätten nicht dargelegt, dass das Gesetzgebungsverfahren infolge der im Abgeordnetenhaus von Berlin im Januar 2020 durchgeführten zweiten Lesung des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung des Landes Berlin vollständig abgeschlossen sei. So könnte der Präsident des Abgeordnetenhauses oder der Berliner Senat ggf. noch eine dritte Lesung verlangen. Der Antrag war daher verfrüht.
(PM BVerfG Nr. 11/2020 v. 14. 2. 2020)