ZfIR 2013, 155

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO § 765a38. Berücksichtigung der Suizidgefahr des Schuldners trotz dessen Ablehnung von ThearapiemaßnahmenBGH, Beschl. v. 06.12.2012 – V ZB 80/12 (LG Meiningen)BGHBeschl.6.12.2012V ZB 80/12LG Meiningen

Leitsätze der Redaktion:

1. Wird in einem fachärztlichen Gutachten festgestellt, dass im Fall der Rechtskraft des Zuschlags an den Ersteher ernsthaft mit dem Suizid des Schuldners zu rechnen ist, muss das Gericht eine Abwägung der Gläubigerinteressen gegenüber der ernsthaften Suizidgefahr des Schuldners vornehmen.

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