ZfIR 2013, 117
Von Green Building zu Green Lease
Nachhaltiges Wirtschaften ist mittlerweile zu Recht zur gesellschaftlichen Verpflichtung geworden und hat längst auch die Immobilienwirtschaft erfasst. Dafür wird nicht mehr nur auf die Zertifizierung der Bausubstanz zurückgegriffen, sondern zunehmend auch auf „grüne“ Elemente in Mietverträgen. Der Beitrag geht auf die typischen Möglichkeiten „grüner“ Mietvertragsgestaltung ein, beleuchtet einige zentrale, sich bei der Integration „grüner“ Klauseln ergebenden Rechtsfragen und stellt beispielhaft einige Formulierungsvorschläge für „grüne“ Mietvertragsklauseln vor.
Inhaltsübersicht
- I. Von der Substanz zur Nutzung
- 1. Nun auch noch „grüne“ Mietverträge?
- 2. Lohnt ein Blick ins Ausland?
- 3. Einer für alle?
- 4. Wiederkehrende Themenkreise?
- II. Rechtsfragen
- 1. Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen
- 2. Maß der (Un-)Verbindlichkeit
- 2.1 Ausgangslage
- 2.2 Sanktionen
- III. Regelungsbeispiele
- 1. Absicherung einer Zertifizierung
- 2. Baumaßnahmen des Vermieters
- 3. Nebenkosten – Abweichung vom Wirtschaftlichkeitsgebot?
- IV. Fazit
- *
- Dr. iur, LL.M. (Chicago), Rechtsanwalt in Hamburg, Freshfields Bruckhaus Deringer LLP. Der Aufsatz beruht maßgeblich auf den Arbeitsergebnissen einer interdisziplinären Arbeitsgruppe „Green Lease“, deren Mitglied der Autor ist. Die Arbeitsgruppe hat unter www.der-gruene-mietvertrag.de einen Katalog von 50 Regelungsempfehlungen zur Gestaltung „grüner“ Mietverträge veröffentlicht. Der Beitrag knüpft ferner an die grundlegenden Ausführungen von Schultz-Süchting und Tegtmeyer in ZfIR 2010, 396 ff.
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