ZfIR 2009, 152

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtWEG § 43 Nr. 1 und 239. Zuständigkeit des Amtsgerichts bei streitigen Ausgleichsansprüchen von Wohnungseigentümern auch noch aus dem Zeitraum der zum Erwerb des Grundeigentums gegründeten GbRKG, Beschl. v. 11.12.2008 – 2 AR 55/08KGBeschl.11.12.20082 AR 55/08

Leitsatz des Gerichts:

Zur Zuständigkeit der Amtsgerichte nach § 43 Nr. 1 und 2 WEG in Fällen, in denen die Wohnungseigentümer vor der Entstehung der werdenden WEG eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum Zwecke des Erwerbes, der Aufteilung und der Renovierung der späteren Wohneigentumsanlage gegründet haben und die - streitgegenständlichen - Renovierungsarbeiten sowohl vor als auch nach Entstehung der werdenden WEG durchgeführt wurden (z. T. entgegen OLG Karlsruhe ZMR 2000, 56).

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