ZfIR 2009, 151

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG §§ 3, 5, 8; BGB § 59836. Keine Verpflichtung der dauerhaften Zugangsgewährung zu dem als Gemeinschaftseigentum qualifizierten Anbau über den im Sondereigentum stehenden HausflurOLG Celle, Beschl. v. 28.05.2008 – 4 W 33/08 (LG Lüneburg)OLG CelleBeschl.28.5.20084 W 33/08LG Lüneburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Errichtet ein Wohnungseigentümer Räumlichkeiten (hier: Anbau), die zu Wohnzwecken genutzt werden können, führt dies ohne anderweitige Vereinbarung nicht dazu, dass er an diesen Räumen Sondereigentum erwirbt, selbst wenn die Räumlichkeiten von ihm vollständig finanziert worden sind.
2. Die unentgeltliche Gestattung der Nutzung eines im Sondereigentum stehenden Raumes (hier: Flur) ist als Leihe zu qualifizieren.

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