ZfIR 2013, 839
Die Wohnraumüberlassung an den Zwangsverwaltungsschuldner
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Hintergrund der Regelung
- III. Überlassungsanspruch des Schuldners
- 1. Ausweitung auf Familienangehörige
- 2. Mehrere Schuldner
- 3. Erwerber
- 4. Gewerberaummietverhältnisse
- 4.1 Mischmietverhältnisse
- 4.2 „Berufliche“ Wohnraummietverhältnisse
- IV. Umfang des Wohnrechts
- 1. Größe und Umfang der Räume
- 1.1 Wohnräume
- 1.2 Nebenräume
- 2. Abtrennbarkeit nicht benötigter Räume
- 3. Behandlung von Mischnutzungsverhältnissen
- 4. Lage auf dem Grundstück
- V. Entgelte
- 1. Kein Nutzungsentgelt für die Überlassung
- 2. Nutzungsentgelt für nicht benötigte Räume
- 2.1 Räume für den Hausstand
- 2.2 Anderweitig genutzte Räume
- 3. Bewirtschaftungskosten
- 3.1 Zahlungspflicht des Schuldners
- 3.2 Zahlungspflicht der Hausstandsangehörigen
- 3.3 Zahlungspflicht des Zwangsverwalters
- VI. Beendigung des Wohnrechts im Sinne des § 149 ZVG
- 1. Aufgabe der unmittelbaren Eigennutzung
- 1.1 Vor Verfahrensanordnung
- 1.2 Während des Verfahrens
- 2. Aufgabe der Nutzung durch Vermietung
- 2.1 Nutzungsüberlassung an dritte Personen
- 2.2 Nutzungsüberlassung an dritte Personen und gleichzeitige Eigennutzung
- 2.3 Zahlungspflichten gegenüber dem Zwangsverwalter
- 3. Wegfall der Unentbehrlichkeit
- 4. Ausschluss des § 149 ZVG durch Eigentumsaufgabe
- VII. Konsequenzen der Beendigung des Wohnrechts
- VIII. § 149 ZVG bei angeordnetem Insolvenzverfahren
- 1. Gleichzeitiges Zwangsverwaltungsverfahren
- 2. § 100 InsO als Schutznorm
- 3. Vorrang des Insolvenzrechts vor § 149 ZVG?
- IX. „Austauschvollstreckung“
- 1. Notwendige Räume der Eigennutzung
- 2. Anmietung von Fremdräumen
- X. Entzug des Wohnrechts nach § 149 Abs. 2 ZVG
- 1. Gefährdung des Grundstücks
- 2. Gefährdung der Verwaltung
- 2.1 Vereitelung von Vermietungen und Verpachtungen
- 2.2 Zugangsverweigerungen gegenüber dem Zwangsverwalter
- 2.3 Ertragsgefährdung
- 2.4 Nichtzahlung von Bewirtschaftungskosten
- 2.4.1 Wohnungseigentum
- 2.4.2 Einzelobjekte
- 3. Verantwortlichkeit
- XI. Verfahren nach § 149 Abs. 2 ZVG
- 1. Antrag
- 1.1 Der Betreibende Gläubiger, Zwangsverwalter und anderes Beteiligte als Antragsteller
- 1.2 Die Wohnungseigentümergemeinschaft Insolvenzverwalter als Antragsteller
- 1.3 Der Insolvenzverwalter als Antragsteller
- 1.4 Mitschuldner als Antragsteller
- 2. Räumungsanordnung durch das Vollstreckungsgericht
- 2.1 Anhörung des Schuldners
- 2.2 Anwendung des § 25 ZVG
- 2.2.1 Beschränkungen auf bestimmte Räume
- 2.2.2 Beschränkungen auf bestimmte Personen
- 2.3 Fristsetzungen
- XII. Rechtsmittel
- 1. Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Zwangsverwalters zur Nutzungsüberlassung
- 2. Rechtsmittel gegen den Erlass oder gegen die Ablehnung des Räumungsbeschlusses
- 2.1 Schuldner
- 2.2 Gläubiger und sonstige Beteiligte
- 2.3 Zwangsverwalter
- 3. Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO
- 4. Vollstreckungsschutz nach § 721 ZPO
- XIII. Ausblick
- *
- Rechtsanwalt, FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Neuss.
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