ZfIR 2008, 821
Bankvollmacht zur Zwangsvollstreckungsunterwerfung in der Grundschuld?
Zur Kosteneinsparung enthalten Grundschuldformulare von Kreditinstituten mitunter keine dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung, sondern lediglich eine Vollmacht für den Gläubiger, diese erforderlichenfalls im Namen des Schuldners zu erklären. Die Risiken, die sich hieraus insbesondere wegen der Neufassung der § 13 FGG und § 79 ZPO für das Kreditinstitut ergeben, stellt der folgende Beitrag dar.
Inhaltsübersicht
- I. Vollmacht zur Erteilung der dinglichen Vollstreckungsklausel
- II. Neue Risiken aufgrund der Neufassung von § 79 ZPO
- III. Zusammenfassung
- *
- Dr. iur., Dr. phil., Honorarprofessor an der Universität Regensburg, Notar in Regen
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