RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2019
Aktuell
AG München: Keine Räumung aufgrund Suizidgefahr
Das AG München entschied im Falle einer Klage auf Räumung und Herausgabe wegen Eigenbedarfs, dass das Mietverhältnis aufgrund einer positiv festgestellten Selbstmordgefahr des Mieters auf unbestimmte Dauer fortzusetzen ist (AG München, Urt. v. 22. 11. 2019 – 411 C 19436/18). Die zuständige Richterin stellte nach durchgeführter Beweisaufnahme fest, dass Eigenbedarf zwar bestehe, jedoch der Mieter der Kündigung nach § 574 zu Recht widersprochen habe und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen könne. „(…) Letztlich war in der Abwägung ausschlaggebend das Ergebnis des schriftlichen Gutachtens des vom Gericht bestellten Sachverständigen (…). Danach wurde der psychische Gesundheitszustand des Mieters schon als Folge der Kündigung bereits erheblich beeinträchtigt. Hierdurch hat sich eine mittelschwere depressive Episode manifestiert. Durch einen Umzug würde sich sein psychisches Befinden aller Wahrscheinlichkeit nach noch weiter verschlechtern, bis hin zu einer schweren depressiven Episode, bei der auch ein Suizid nicht ausgeschlossen werden kann. (…) Für den Fall, dass er aus seiner Wohnung ausziehen müsste, wird konkret der Suizid erwogen. (…).“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(PM AG München Nr. 92 v. 22. 11. 2019)