ZfIR 2020, 799

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO § 765a; GG Art. 2 Abs. 2, Art. 14 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4190. Keine einstweilige Einstellung der Zwangsräumung während der Corona-Pandemie wegen vom Schuldner behaupteter Gesundheitsgefährdung ZPO§ 765a GGArt. 2 GGArt. 14 GGArt. 19 LG Verden, Beschl. v. 08.05.2020 – 6 T 33/20 (AG Syke)LG VerdenBeschl.8.5.20206 T 33/20AG Syke

Leitsätze der Redaktion:

1. Ein während der wegen Corona geltenden Kontaktbeschränkungen anberaumter Termin zur Räumung einer zwangsversteigerten Immobilie ist nicht gem. § 765a ZPO wegen einer vom Schuldner behaupteten möglichen Gesundheitsschädigung aufzuheben.
2. Sofern eine Beeinträchtigung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu befürchten ist, gebietet dies eine besonders sorgfältige Nachprüfung des entsprechenden Vortrags; der Eintritt einer solchen Gefahr muss anhand objektiv feststellbarer Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden.

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