ZfIR 2019, 789
Abnahme des Gemeinschaftseigentums
Soll die neu errichtete Wohnungs- oder Teileigentumseinheit auf eventuelle Mängel überprüft bzw. abgenommen werden, ergeben sich diverse Fragen. So muss zwischen dem im Alleineigentum stehenden Sondereigentum und dem anteilig jedem Wohnungseigentümer gehörenden Gemeinschaftseigentum unterschieden werden. Wer hat welche Befugnisse bezüglich welcher Teile und welche Rechtsfolgen ergeben sich daraus? Wie wirken sich Erklärungen oder Verhaltensweisen der Beteiligten aus? Der Beitrag gibt Antworten auf diese Fragestellungen und bietet praktische Hilfestellungen.
Inhaltsübersicht
- I. Problemstellung
- II. Art und Weise der Abnahme
- III. Abnahme von Sonder- und/oder Gemeinschaftseigentum
- IV. Abnahmebefugnis durch den Eigentümer oder Dritte
- V. Vereinbarungen der Gemeinschaft zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums
- VI. Beschluss über die Vergemeinschaftung der Abnahme
- *
- *)Rechtsanwalt, FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Essen
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