ZfIR 2019, 777
Deliktische Haftung und nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Schäden durch Weltkriegsbombe
Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 5. 7. 2019 – V ZR 96/18, ZfIR 2019, 798 – in diesem Heft
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Deliktische Haftung
- 1. Haftung aus § 823 Abs. 1 BGB sowie § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 308 StGB
- 2. Haftung aus § 831 Abs. 1 Satz 1 BGB
- III. Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch
- 1. § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB als Ausprägung des Aufopferungsgedankens
- 2. Erweiterung auf andere Fälle rechtlicher Duldungspflichten
- 3. Anwendung auf Fälle des faktischen Duldungszwangs
- 4. Voraussetzungen des Ausgleichsanspruchs
- 4.1 Anwendbarkeit
- 4.2 Störereigenschaft
- 4.3 Grundstücksbezug
- 4.3.1 Anforderungen
- 4.3.2 Folgerungen für den Ausgangsfall
- IV. Haftung für kontrolliert gesprengte Sprengkörper
- V. Ergebnisse und Ausblick
- *
- *)Prof. Dr. Christian Armbrüster lehrt Privatrecht an der Freien Universität Berlin und ist Richter am Kammergericht a.D.
- **
- **)Julian Westphal, Studentischer Mitarbeiter, Lehrstuhl Prof. Dr. Armbrüster, Berlin.
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