RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Aktuell
Gesetzgebung: Datenbankgrundbuch – DaBaGG verkündet
Das Gesetz zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs (DaBaGG) vom 1.10.2013 wurde nun im Bundesgesetzblatt Nr. 59 vom 8.10.2013 verkündet (BGBl I 3719). Damit ist das Gesetz in seinen wesentlichen Teilen am 9.10.2013 in Kraft getreten. Art. 1 Nr. 5 (Anfügung § 12 Abs. 4 GBO/Protokoll Einsicht Grundbücher und Grundakten) und 6 (neuer Absatz § 12a Abs. 3 GBO) sowie Art. 2 Nr. 17 (Änderung der GBV/Einfügung von § 46a zum Protokoll nach § 12 Abs. 4 GBO) des Gesetzes treten am 1.10.2014 in Kraft. Art. 2 Nr. 30 (Änderung in § 85 Satz 2 GBV) ist mit Wirkung vom 1.9.2013 in Kraft getreten. Art. 5 (Änderung der GVO) wird ab dem 1.1.2017 gelten.
Das Gesetz enthält die Grundlagen für die Umstellung des elektronischen Grundbuchs auf eine strukturierte Datenhaltung. Unter anderem werden angepasste Darstellungsformen des Grundbuchinhalts sowie neue Recherche- und Auskunftsmöglichkeiten zugelassen. Die Landesregierungen werden in § 93 der GBV u. a. ermächtigt durch Rechtsverordnung weitere Details des Verfahrens, die in der GBO und der GBV nicht geregelt sind, zu regeln.
Anm. der Red.: Lesen Sie hierzu auch den Beitrag von Professor Wolfgang Schneider: „Quo vadis – Grundbuch?“, ZfIR 2013, 81.