ZfIR 2012, 760
Leitsätze der Redaktion:
1. Zwischen dem zu einer flächenmäßigen Aufteilung eines Gesamthandgrundstücks gehörenden Rechtsakt der Teilungserklärung und der Übertragung der Wohnungseinheiten auf die Gesamthänder muss ein im Einzelfall festzustellender zeitlicher Zusammenhang bestehen.
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