ZfIR 2012, 721
Mehrere Inhaber eines Wohnungseigentums
Personenmehrheiten bereiten immer wieder Schwierigkeiten, da sie vom Gesetzgeber auf vielen Rechtsgebieten nur unzureichend berücksichtigt werden. Auch das Wohnungseigentumsgesetz enthält nur eine einzige Vorschrift, die sich mit einer Mehrheit von Personen als Inhabern eines Wohnungseigentums befasst.
Inhaltsübersicht
- I. Hinführung
- II. Sondernutzungsrechte
- III. Eigentümerversammlung
- 1. Einladung
- 2. Abstimmung
- 2.1 Grundsätzliches
- 2.2 Mitberechtigung an mehreren Wohnungseigentumseinheiten
- IV. Nutzungen, Lasten und Kosten
- 1. Nutzungen
- 2. Lasten und Kosten
- 3. Zustimmung zu Maßnahmen nach § 22 Abs. 1 WEG
- V. Einhaltung von Pflichten
- VI. Zustimmung zur Veräußerung
- VII. Entziehung des Wohnungseigentums
- VIII. Prozessuales
- 1. Beschlussanfechtung durch einen Miteigentümer
- 2. Beschlussanfechtung – Beklagte
- 3. Kosten
- IX. Annex
- 1. BGB-Gesellschaft
- 2. Dauerwohnrecht
- *
- Dr. iur., Richter am Oberlandesgericht, Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D., Mitglied des für Immobilienmiete und Wohnungseigentumssachen zuständigen 32. Zivilsenats des OLG München. Der Beitrag gibt die persönliche Meinung des Verfassers wieder.
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