RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2022
Aktuell
Klage des letzten verbleibenden Mieters im Rathaus-Center gegen die Stadt Ludwigshafen abgewiesen
Der letzte verbliebene Ladeninhaber im Ludwigshafener Rathaus-Center hat keinen Anspruch darauf, dass alle Haupteingänge zum Gebäude sowie ein bereits geschlossenes Brandschutztor geöffnet bleiben. Einen entsprechenden Eilantrag des Mieters hat das LG Frankenthal zurückgewiesen (Urt. v. 28. 1. 2022 – 6 O 14/22).
Geklagt hatte der Inhaber eines Schuhreparatur- und Schlüsseldienstes, der sein Ladengeschäft in dem sonst bereits leerstehenden Rathaus-Center weiter betreibt. Dessen Abriss ist geplant und wird derzeit vorbereitet, alle anderen Mietverträge sind schon beendet worden. Der am nächsten zu dem Laden des Klägers befindliche Haupteingang ist noch geöffnet, an den bereits geschlossenen Haupteingängen befinden sich Schilder, die auf diesen noch offenen Eingang hinweisen. Der Mieter wollte mit seinem Eilantrag erreichen, dass sämtliche Zugänge zum Gebäude wieder geöffnet werden. Ein entsprechender Anspruch besteht jedoch nicht, so das Gericht. Das Ladengeschäft sei über die verbleibende Tür für die Kunden gefahrlos zugänglich. Die anderen Haupteingänge und das Brandschutztor müssten dagegen geschlossen bleiben, um Gefahren abzuwenden. Denn in dem nicht zugänglichen Bereich des Gebäudes fänden bereits Baumaßnahmen statt. (LG Frankenthal, PM v. 28. 1. 2022)