RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2020
Aktuell
Gesetzgebung: Vergleichsmiete
Kurz vor Weihnachten hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete beschlossen. Damit verlängert sich der bisherige Betrachtungszeitraum von vier auf sechs Jahre. Durch die Verlängerung des Betrachtungszeitraums auf nunmehr sechs Jahre sollen Schwankungen auf dem Markt für Mietwohnungen besser aufgefangen und der Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete in dynamischen Wohnungsmärkten gedämpft werden. Durch die weiterhin zeitliche Begrenzung des Betrachtungszeitraums wird dafür gesorgt, dass die Vergleichsmiete einen Marktbezug behält. Das Gesetz ist Teil des Wohn- und Mietenpakets der Bundesregierung.
(PM BMJV Nr. 160/2019 v. 19. 12. 2019)