RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2018
Aktuell
Berlin: Zweckentfremdungsverbots-Gesetz
Der Berliner Senat nahm am 12. 12. 2017 den eingebrachten Gesetzentwurf des Zweiten Änderungsgesetzes zum Zweckentfremdungsverbots-Gesetz (ZwVbG) zur Kenntnis. Das am 1. 5. 2014 in Kraft getretene Zweckentfremdungsverbot schützt den Wohnraum im gesamten Stadtgebiet vor Zweckentfremdung durch Leerstand, Abriss und der Umwandlung in Gewerberäume oder Ferienwohnungen.
Die Gesetzesänderung sieht künftig eine befristete private Vermietung der ansonsten dauerhaft selbst bewohnten Wohnung genehmigungsfrei vor, sofern eine Obergrenze von 60 Tagen im Kalenderjahr nicht überschritten und die Anzeige- und Nachweispflicht eingehalten werden. Leerstand von Wohnraum soll nach der Novellierung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes künftig bereits nach drei und nicht mehr – wie bisher – nach sechs Monaten geahndet werden. Im überarbeiteten Gesetzentwurf wurde zudem die Regelung zur Genehmigungsfiktion gemäß § 3 Absatz 5 ZwVbG gestrichen. Darüber hinaus wurde der Gesetzentwurf um behördliche Handlungsmöglichkeiten im Bereich der Abrissstoppverfügung sowie um eine erweiterte Auskunftsverpflichtung ergänzt. Dies soll Verfahren vereinfachen und so beschleunigen. Zudem wurde das Zwangsmittel der Treuhändereinsetzung durch eine umfassende Treuhänderregelung aufgenommen.
Im Mai 2018 soll die Novelle voraussichtlich in Kraft treten.
(Quelle: PM Senatsverwaltung Berlin v. 13.12.17)