RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2018
Aktuell
AG München: Nachbarlärm hat Grenzen
Den von einer Familie mit kleinen Kindern ausgehenden Lärm müssen Nachbarn nicht grenzenlos hinnehmen. Das AG München untersagte unter Androhung von Ordnungsgeld durch Urteil vom 4. 5. 2017 einer Familie zu den in der Hausordnung festgesetzten Zeiten laute Unterhaltungen, insbesondere mit Geschrei zu führen, sowie Fernseher, Radio und sonstige Wiedergabegeräte über Zimmerlautstärke hinaus zu betreiben (AG München, Urt. v. 4. 5. 2017 – 281 C 17481/16). Geklagt hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft eines achtstöckigen Hochhauses in Münchner mit vier bis fünf Wohnungen pro Stockwerk.
(Quelle: PM AG München v. 12. 1. 2018)