RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2016
Aktuell
Gesetzgebung: Eichgesetz wird geändert
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes (18/7194) eingebracht. Damit wird der europarechtlich geforderte Umsetzungshinweis in das Mess- und Eichgesetz eingefügt. Außerdem wird klargestellt, wer neue oder erneuerte Messgeräte an die Eichbehörden melden muss.
Durch das Mess- und Eichgesetz vom 25. 7. 2013 (BGBl I, 2722, 2723) wurde u. a. europäisches Recht umgesetzt. Es fehlt aufgrund der späteren Veröffentlichung der Richtlinien (März 2014) noch der europarechtlich geforderte Umsetzungshinweis unter Nennung der konkreten Richtlinienbezeichnung. Dieser Hinweis soll mit dem vorliegenden Gesetz eingefügt werden. Die Umsetzungsfrist endet am 19. 4. 2016.
(Quelle: hib Nr. 009/2016 vom 8. 1. 2016)