ZfIR 2016, 57
Numerus clausus der sachenrechtlichen Rechtsinstitute
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit und Grunddienstbarkeit in Abgrenzung zum Nießbrauch beim Wohnungseigentum
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Die in Betracht kommenden dinglichen Rechtsinstitute und der Bestimmtheitsgrundsatz
- 1. Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (§§ 1090 ff. BGB) und Grunddienstbarkeit (§§ 1018 ff.)
- 2. Nießbrauch (§§ 1030 ff. BGB)
- III. Abgrenzung
- IV. Lösungsansätze
- 1. Mögliche Auslegung zu Gunsten einer Ausübungsüberlassung/-Befugnis für Mieter
- 1.1 Literaturauffassung
- 1.2 Differenzierende Auffassung
- 1.3 Bedenken hinsichtlich Zulässigkeit einer nießbrauchsgleichen Grunddienstbarkeit
- 1.4 OLG Schleswig
- 2. Falllösung: Einräumung eines Nießbrauchrechts
- 2.1 WEG-rechtliche Sonderfragen
- 2.1.1 Nießbrauch am Sondereigentum
- 2.1.2 Nießbrauch am Gemeinschaftseigentum
- 2.2 Beschränkung auf die Teilfläche Keller? Grundbuchrechtliche Fragestellungen
- 3. Alternative Lösungsmöglichkeit Sondernutzungsrecht an der Kellerfläche/Nießbrauch an der Sondernutzungsfläche
- V. Fazit
- *
- *)Rechtsanwalt – von Häfen und Neunaber, Delmenhorst, Büro Saarlouis.
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