ZfIR 2014, 37
Erneuerbare Energien im Zwangsversteigerungsverfahren
Inhaltsübersicht
- I. Erneuerbare Energien im Alltag
- II. Was ist von der Beschlagnahme erfasst?
- III. Gehört eine Photovoltaikanlage zum Haftungsverband der Hypothek?
- IV. Zubehöreigenschaft einer Photovoltaikanlage
- V. Konsequenzen für das VollstreckungsverfahrenVI. Welche Gegenstände sind mitversteigert?
- VII. Kann der Dritteigentümer einer Photovoltaikanlage den Eigentumsverlust bei Versteigerung des Grundstücks verhindern?
- VIII. Wird ein Dritteigentümer für den Eigentumsverlust entschädigt?
- IX. Welche Rechtsfolgen hat der Zuschlag für einen fremden Betreiber?
- X. Fazit
- *
- Dipl. Rpfl. (FH), Beamter bei der Stadt Mörfelden-Walldorf, derzeit Projektleiter „Interkommunale Zusammenarbeit Immobiliarvollstreckung“ von 32 Kommunen in Hessen. Der Beitrag basiert auf einem Vortrag, den der Verfasser am 23.9.2013 auf dem 6. Heilbronner Rechtstag/ZVG-Treff gehalten hat.
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