ZfIR 2009, 57

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009AufsätzeAnja Disput* / Sven Wortberg**

Wirksamkeit und Wirkung einer „Heilungsklausel“ im Mietvertrag

Die Nichteinhaltung des gesetzlichen Schriftformerfordernisses und das damit verbundene Kündigungsrecht in langfristigen Mietverträgen ist ein dauerhaft diskutiertes Problem mit enormen praktischen Auswirkungen. Häufig werden deshalb Klauseln in den Mietvertrag aufgenommen, die die Parteien zu einer „Heilung“ von nach Vertragsschluss bekannt werdenden Schriftformverstößen verpflichten. Inwieweit solche Klauseln tatsächlich wirksam eine vorzeitige Kündigung verhindern, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung derzeit unterschiedlich beurteilt. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Auffassungen in Rechtsprechung und Literatur und entwickelt an Hand des Schutzzwecks des § 550 BGB einen differenzierten Lösungsansatz.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Heilungsklauseln im Falle eines Verstoßes gegen das Schriftformerfordernis
    • 1. Vereinbarung von „Heilungsmechanismen“
    • 2. Salvatorische Klauseln als Heilungsklausel
    • 3. Heilungsklauseln bezüglich Schriftform
      • 3.1 Unwirksamkeit der Nachholungsverpflichtung
        • 3.1.1 Verstoß gegen zwingendes Recht?
          • 3.1.1.1 Verstoß gegen § 550 BGB?
          • 3.1.1.2 Schutzzweck des § 550 BGB und Auswirkungen auf die Heilungsklausel
          • 3.1.1.3 Eintreten des Erwerbers in die Verpflichtungen aus der Heilungsklausel
        • 3.1.2 Ergebnis
      • 3.2 Unwirksamkeit des Kündigungsverzichts
      • 3.3 Individualvertragliche oder formularvertragliche Vereinbarung?
        • 3.3.1 Verstoß gegen § 305c BGB
        • 3.3.2 Verstoß gegen § 307 BGB
  • III. Gesamtergebnis
*
Rechtsanwältin in Frankfurt/M., Taylor Wessing
**
Dr. iur., Rechtsanwalt in Frankfurt/M., King & Spalding LLP

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