RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2018
Aktuell
DDIV: Weiterbildungsverpflichtung erhöht
Mitgliedsunternehmen des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) beschlossen auf der Deligiertenversammlung Anfang September, die seit 2018 gesetzlich eingeführte Weiterbildungspflicht von 20 Stunden in drei Jahren in Form einer freiwilligen Selbstverpflichtung mehr als zu verdoppeln.
Die Deligierten einigten sich auf 15 Stunden pro Jahr und damit 45 Stunden in drei Jahren pro Objektbetreuer. Die Zulassungsvoraussetzungen für Immobilienverwaltungen kritisiert der DDIV seit deren Verabschiedung als nicht weitreichend genug. Zum einen fehle nach wie vor der wichtige Sachkundenachweis, zum anderen greifen die bisherigen 20 Stunden Weiterbildung in drei Jahren viel zu kurz. Die Ausweitung der freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung sei ein weiteres Qualitätsmerkmal, mit dem sich die Mitgliedsunternehmen positiv von Wettbewerbern abheben, so der DDIV.
(PM DDIV v. 5. 9. 2018)