ZfIR 2016, 687

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrecht BGB § 1018; WEG §§ 1, 4, 9 Abs. 1 Nr. 1157. Erlöschen einer für Sondereigentum bestellten Grunddienstbarkeit (hier: Garagennutzungsrecht) bei im Grundbuch eingetragener Aufhebung des Sondereigentums BGB§ 1018 WEG§ 1 WEG§ 4 WEG§ 9 OLG Hamm, Beschl. v. 22.03.2016 – I-15 W 357/15OLG HammBeschl.22.3.2016I-15 W 357/15

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine Grunddienstbarkeit (Garagennutzungsrecht), die wirksam zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers eines Wohnungseigentums begründet worden ist, erlischt kraft Gesetzes, wenn die Aufhebung des Wohnungseigentums im Grundbuch eingetragen wird.
2. Die spätere Begründung von Sondereigentum an denselben Räumen im Rahmen einer erneuten Teilung des Grundstücks nach dem WEG vermag an diesem Ergebnis nichts zu ändern.

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