RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2020
Aktuell
Hamburg: Grundsteuerreform – Flächen-Lagen-Modell
Nun legt auch Hamburg ein eigenes Modell für die Erhebung der Grundsteuer vor: Die Finanzbehörde präsentierte ein Flächen-Lagen-Modell, das „entscheidungsreif“ sein soll. Die Hansestadt favorisiert eine eigene Berechnungsmethode, da das Bundesmodell aus dem Finanzministerium von Olaf Scholz den Bodenwert einbezieht – der auf dem angespannten Hamburger Immobilienmarkt in die Höhe schießt.
Steigen die Bodenwerte weiter in die Höhe, würde sich das auf die Grundsteuer auswirken, heißt es von Finanzsenator Andreas Dressel. Die Hamburger Berechnungsmethode hingegen bezieht nur die Fläche von Immobilie bzw. Grundstück sowie deren Lage ein. Dadurch könne eine „versteckte Erhöhung“ der Kosten für Immobilieneigentümer verhindert werden.
Das „entscheidungsreife“ Modell werde noch konkretisiert und im September dem Haushaltsausschuss der Hamburger Bürgerschaft vorgelegt. Ein Gesetzentwurf soll im Herbst in die Bürgerschaft eingebracht werden. Nachdem Baden-Württemberg Ende Juli den Gesetzentwurf für ein „modifiziertes Bewertungsmodell“ verabschiedet hatte, warnte der Deutsche Städtetag vor einem Flickenteppich bei der Grundsteuerreform.
(PM VDIV Bund v. 25. 08. 2020)