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ZVG: Ausschreibung Forschungsvorhaben zum Reformbedarf des ZVG
Es tut sich was auf dem Gebiet der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung. Nach der Auftaktveranstaltung des BMJ am 23.4.2013 zum ZVG in Berlin (s. Bericht ZfIR 2013, 343), wird nun über das Bundesamt für Justiz ein Forschungsvorhaben zum Reformbedarf des ZVG vergeben. Die Vergabe erfolgt gem. § 55 BHO. Es soll eine Bestandsaufnahme unter Berücksichtigung bereits vorliegender Reformvorschläge gefertigt werden. Das Bundesamt gibt viele Fragestellungen vor, darunter das Hauptthema, sind die Regelungen noch zeitgemäß (wie etwa Bietezeit, Mindestgebot, Bagatellgrenzen)? Weitere Themen sind die Zwangsverwaltung, Wertfestsetzung, Bekanntmachung und vieles mehr. Die Eingabefrist endet am 18.9.2013. Mit dem Forschungsprojekt sollte im Frühjahr 2014 begonnen werden. Der Schlussbericht wird zum Frühjahr 2016 erwartet. Nach den Zeitvorgaben des Bundesamtes kann demnach mit einer Änderung des ZVG nicht vor Ende 2016 gerechnet werden. Bis alle Gremien, Verbände und Interessensgruppen gehört wurden, erscheint die Reform erst in der übernächsten Legislaturperiode als wahrscheinlich.
(Quelle: Bundesanzeiger BAnz AT01.08.2013 A1)