ZfIR 2013, 609
Das geringste Gebot in der Teilungsversteigerung
– Erfordert der Beitritt durch Teilhaber eine Missbrauchskontrolle? –
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Relevanz für Gesamthandgemeinschaften
- III. Problemstellung in der Bruchteilsgemeinschaft
- IV. Haltung des historischen Gesetzgebers
- 1. Der preußische Gesetz von 1883
- 2. Die grundsätzliche Haltung der Materialien (ZVG)
- 2.1 Gläubigerschutz (Deckungsprinzip)
- 2.2 Das Verwertungsinteresse des betreibenden Teilhabers
- V. Die Lösungsvorschläge zum geltenden ZVG im Überblick
- 1. Die Totalbelastungslehre
- 2. Die Zustimmungswegfall-Lösungen
- 2.1 Doppelausgebot auf dem Boden der Totalbelastungslehre
- 2.2 Mehrere Ausgebote jeweils basierend auf den einzelnen Antragsteller-Lasten
- 3. Die Niedrigstgebot-Lösung
- 4. Die Korrealbelastungslehre
- VI. Erste Stellungnahme
- 1. Der Antragsteller-Status des Beitretenden
- 2. Drohender Wettlauf um Verfahrenseröffnung?
- VII. Kritik der bisherigen Ansätze
- 1. Totalbelastung sowie Zustimmungswegfall
- 2. Die Niedrigstgebot-Lösung
- 2.1 Der Fall der Betragsgleichheit
- 2.2 Beitrittsbelastungen für das geringste Gebot maßgebend?
- 2.3 § 44 Abs. 2 ZVG analog
- 2.3.1 § 44 Abs. 2 ZVG in der Vollstreckungsversteigerung
- 2.3.1.1 Das vermeintliche Ziel des niedrigsten geringsten Gebots
- 2.3.1.2 Die Haltung des historischen Gesetzgebers
- 2.3.2 § 180 Abs. 1, § 44 Abs. 2 ZVG in der Teilungsversteigerung
- 2.4 Die Schwäche der Anteilsbeleihung
- 3. Die Korrealbelastungslehre
- 4. Die Ansicht von Helmut Teufel
- 4.1 Darstellung
- 4.2 Kritik
- 5. Konsolidierung der eigenen Auffassung
- VIII. Zusammenfassung
- *
- Priv.-Doz. Dr. Klaus Bartels, Hamburg
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