ZfIR 2011, 684

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtRPflG § 11; ZPO § 793; ZVG §§ 10 Abs. 1 Nr. 2, 115Nachträgliche Änderung eines ausgeführten Teilungsplans möglichRPflG§ 11ZPO§ 793ZVG§ 10ZVG§ 115LG Hechingen, Beschl. v. 02.02.2011 – 3 T 14/11 (rechtskräftig)LG HechingenBeschl.2.2.20113 T 14/11rechtskräftig

Leitsatz des Einsenders:

1. Übersieht das Vollstreckungsgericht bei der Erstellung des Teilungsplans die Deckelung des Hausgeldes auf 5 v.H. des Verkehrswertes und stellt versehentlich den voll angemeldeten Betrag in den Teilungsplan ein (hier ca. 12 % des VKW), kann aufgrund der Beschwerde des Berechtigten selbst der ausgeführte Teilungsplan geändert und der Zuteilungsbetrag an die Eigentümergemeinschaft berichtigt werden.
2. Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

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