ZfIR 2016, 546
Leitsätze des Gerichts:
1. Zur grundbuchrechtlichen Behandlung von Stapelparkern als selbständiges Teileigentum.
2. Keine Grundbuchberichtigung bei Nummernverwechslung zweier Stapelparkerstellplätze im Erwerbsvertrag, deren Zuordnung sich nach eingetragener Benutzungregelung richtet.
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