ZfIR 2010, 481
Sanieren oder Ausscheiden – „Squeeze out“ in geschlossenen Immobilienfonds
Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 19. 10. 2009 – II ZR 240/08, ZfIR 2010, 503 – in diesem Heft
Inhaltsübersicht
- I. Einführung in die Problematik
- II. Fondssanierung auf Grundlage der BGH-Rechtsprechung
- 1. Zahlungsunfähigkeit – Überschuldung – persönliche Haftung der Anleger
- 2. Sachverhalt des BGH-Urteils vom 19.10.2009 – II ZR 240/08
- 3. Das Urteil des BGH vom 19.10.2009 – II ZR 240/08
- 3.1 1. Alternative: Verpflichtung zu Nachschüssen
- 3.1.1 Verpflichtung sämtlicher Anleger nur bei Zustimmung aller Anleger
- 3.1.2 Verpflichtung nur eines Teils der Anleger
- 3.1.3 Keine vollständige Sperrwirkung des § 707 BGB
- 3.1.4 Verwässerung der Beteiligung
- 3.2 2. Alternative: Zwangsausschluss sanierungsunwilliger Anleger
- 3.2.1 Zweistufige Wirksamkeitsprüfung
- (1)Tatsächliche Zustimmung des einzelnen Anlegers zum Beschluss
- (2)Zustimmung aufgrund gesellschafterlicher Treuepflicht
- (a)Vergleich des Sanierungsbeitrags mit dem Liquidations- und Auseinandersetzungsfehlbetrag
- (b)Vergleich des Auseinandersetzungsfehlbetrages mit dem Liquidationsfehlbetrag
- (c)Unzumutbarkeit für sanierungswillige Gesellschafter
- 3.2.2 Vermeidung der negativen Folgen einer Fondsliquidation
- 3.2.3 Zusammenfassung der Voraussetzungen für einen Zwangsausschluss
- III. Fazit
- *
- Dr. iur., Rechtsanwalt in Berlin.
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