RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2018
Aktuell
Gesetzgebung: Änderung der GVO zum 1. 7. 2018
Am 1. 7. 2018 wird eine Änderung der Grundstücksverkehrsordnung (GVO) in Kraft treten. Ergänzt wird § 2 Abs. 1 Satz 2 GVO um einen neuen Befreiungstatbestand (Nr. 6), nach dem eine Genehmigung nicht mehr erforderlich ist, wenn im Zeitpunkt der Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Rechtserwerbs oder im Zeitpunkt der Eintragung des Rechtserwerbs kein Anmeldevermerk gem. § 30b Abs. 1 VermG im Grundbuch eingetragen ist (BGBl 2016 I, 2602).
Es stellt sich die Frage, ob bei Eintragung einer Auflassungsvormerkung vor dem Inkrafttreten des Gesetzes die Genehmigungspflicht mit Wirkung zum 1. 7. 2018 entfällt. Die intertemporalen Anwendungsvorschriften der Regelung sind insoweit nicht vollkommen eindeutig. Es ist zu überlegen, mit der Eintragung einer Vormerkung bis zum 1. 7. 2018 zu warten, um rechtssicher von der Genehmigungsfreiheit des Rechtsgeschäfts ausgehen zu können. Es bietet sich an, die Änderung der GVO künftig bei der Gestaltung der Kaufpreisfälligkeit zu berücksichtigen.
(Quelle: DNotI – Aktuelles 19. 6. 2019)