ZfIR 2012, 458
Kindertagespflege in Eigentumsanlagen – Auswirkungen von § 22 Abs. 1a BImschG u.a.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Zulässigkeit des Betreibens einer Kindertagepflege in einer WEG-Anlage?
- 1. Bedeutung von Zweckbestimmungen
- 2. Prüfung anhand der „typisierenden Betrachtungsweise“ im Einzelfall
- 2.1 Teileigentum
- 2.2 Wohneigentum
- 2.2.1 Typisierend mehr Störungen als bei einer Wohnnutzung
- 2.2.2 Besonderheiten durch § 22 Abs. 1a BImschG oder die Landesimmissionsschutzgesetze?
- 2.2.2.1 Allgemeines
- 2.2.2.2 Fällt die Kindertagespflege unter § 22 Abs. 1a BImschG?
- 2.2.2.3 Grundsatz und Ausnahme: Grenzen der Regelwirkung der immissionschutzrechtlichen Regelungen
- III. Unterlassungsanspruch gegen einzelne Störungen?
- IV. Sonstige Regelungen
- 1. Gebrauchsregelungen durch Mehrheitsbeschluss (§ 15 Abs. 2 WEG)
- 2. Kostenfragen: Geld stinkt nicht nach voller Windel
- V. Auswirkungen für die Praxis
- *
- Richter am LG Köln, derzeit abgeordnet an das OLG Köln.
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