ZfIR 2009, 407
Vertragserfüllungsbürgschaft unter Verzicht auf die Einrede nach § 768 BGB
Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 12.2.2009 – VII ZR 39/08, ZfIR 2009, 411 – in diesem Heft
Inhaltsübersicht
- I. Urteilszusammenfassung
- II. Stellung einer Bürgschaft unter Verzicht auf die Einrede nach § 768 BGB
- 1. Wirkungen des Verzichts auf die Einrede nach § 768 BGB
- 2. Wirksamkeit der Sicherungsabrede
- 2.1 Aktueller Meinungsstand
- 2.2 Eigene Stellungnahme
- III. Gesamtunwirksamkeit der Sicherungsklausel
- 1. Grundsatz: Verbot der geltungserhaltenden Reduktion
- 2. Ausnahme: Sprachliche und inhaltliche Trennbarkeit der Klausel
- 2.1 Trennbarkeit der Klausel
- 2.2 Keine neue Vertragsgestaltung
- 3. Ergänzende Vertragsauslegung
- IV. Praxishinweis
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- Dr. iur., Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwältin in Stuttgart, Gleiss Lutz.
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- Rechtsanwältin in Stuttgart, Gleiss Lutz
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