ZfIR 2020, 26
Leitsätze des Gerichts:
1. Ein Stiftungsgeschäft zur Errichtung einer Stiftung des Privatrechts, in dem der Stifter die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück zusichert, bedarf der notariellen Beurkundung.
2. Die Prüfungspflicht gem. § 15 Abs. 3 Satz 1 GBO erfasst auch die Zustimmung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft gem. § 12 Abs. 1 WEG.
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